ADAC 5-Sterne Superplatz 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Nordsee-Campingplatz Neuharlingersiel

Lieber Gast,
bitte schenken Sie den nachstehenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Kurverein Neuharlingersiel e.V. als Betreiber des Nordsee Campingplatzes (nachstehend „Campingplatz“ genannt). Diese Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des mit dem Campingplatz abzuschließenden Vertrages über die Nutzung des Platzes in Neuharlingersiel (nachstehend „Platz“ genannt). Sie gelten ausschließlich für die Buchungen auf dem Platz und nicht für Buchungen von Unterkünften und/oder Pauschalen bei dem Kurverein.

1. Gegenstand des Vertrages

Der Kurverein ist Betreiber des Nordsee Campingplatzes und vermietet Stellplätze auf dem Platz an Gäste. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2. Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Campingplatz den Abschluss eines Vertrages auf Nutzung des Platzes unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen verbindlich an.
2.2 Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, per eMail oder per Telefon vorgenommen werden.
2.3 Der Vertrag zwischen Gast und Campingplatz kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Campingplatzes bei dem Gast zustande. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet kommt der Vertrag zwischen Gast und Campingplatz durch die Anzeige einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges zustande. Der Gast hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung nach Abschluss der Buchung auszudrucken.
2.4 Die dem Campingplatz zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.

3. Buchungsänderungen

3.1 Umbuchungswünsche des Gastes sind ausschließlich direkt an den Campingplatz zu richten. Die Umsetzung der Umbuchungswünsche des Gastes setzt die Verfügbarkeit der zu ändernden Leistungen (z. B. freie Plätze bei Änderungswunsch des Reisetermins) voraus.
3.2 Umbuchungen werden – Verfügbarkeit vorausgesetzt – für ein Entgelt von 25,00 Euro pro Änderungsvorgang durchgeführt.

4. Zahlung

4.1 Bei einer Anreise die nach dem Zeitraum von 4 Kalenderwochen (mehr als 28 Wochentage) der Optionsbuchung avisiert wird, ist eine Anzahlung i. H. v. 30 Prozent des Reisepreises innerhalb des auf der Optionsbuchung ausgewiesenen Zahlungsziel von 7 Tagen nach Erhalt der Optionsbuchung an den Campingplatz zu zahlen (bei Online-Buchungen sind 30 Prozent des Reisepreises sofort bei der Buchung fällig).
Die Restzahlung erfolgt bei Anreise durch den Gast an den Campingplatz.
Bei Anreisen die innerhalb von 4 Kalenderwochen (weniger als 28 Wochentage) der Optionsbuchung avisiert wird, ist der gesamte Reisepreis innerhalb des auf der Optionsbuchung ausgewiesenen Zahlungsziels von 7 Tagen nach Erhalt der Optionsbuchung an den Campingplatz zu zahlen. (Bei Online-Buchungen ist der Gesamtpreis sofort bei Buchung fällig).
Sofern die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, verfällt die Buchung.

Bei Buchungen, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder vor Ort an der Rezeption bearbeitet werden, erheben wir eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 10,00 Euro. Buchungen über die Buchungsmaske (www.neuharlingersiel.de/nordsee-camping/campingplatz-nordsee-online-buchen/) sowie über den Kassenautomaten bleiben hiervon unberührt.

5. Rücktritt/Stornierung

5.1 Sie können jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Campingplatz zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Campingplatz. Der Campingplatz empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Treten Sie von dem Vertrag zurück, behält der Campingplatz nach den gesetzlichen Regelungen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich der Vorteile, die ihm ggf. aus einer anderweitigen Vermietung entstehen.
Der Campingplatz verzichtet jedoch teilweise auf die ihm zustehende Vergütung, indem er von Ihnen bei Rücktritt von dem Vertrag lediglich folgende Entgelte verlangt:
20 % des Reisepreises ab Zeitpunkt der Buchung bis zum 28. Tag vor Anreise.
40 % des Reisepreises vom 14. bis zum 27. Tag vor Anreise.
80 % des Reisepreises vom 13. Bis zum 1. Tag vor Anreise.
100 % des Reisepreises bei Nichtantritt am Tag der Anreise, höchstens jedoch den sich aus Satz 1 dieser Ziffer 5.2 ergebenden Betrag.
5.3 Es bleibt Ihnen in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass dem Campingplatz kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch Ihren Rücktritt entstanden ist, als die von Ihnen geforderte Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

6. Mindestaufenthaltsdauer / Gruppen /An- und Abreise/Nichtanreise

6.1 Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt abhängig von der Saisonzeit mindestens drei, maximal jedoch sechs Nächte.
6.2 Gruppen mit zusammengehörigen Personen von über vier Gästen müssen vor der Buchung dem Campingplatz angezeigt werden und sind nur nach vorheriger Zustimmung des Campingplatzes zulässig. Ein Aufenthalt für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet.
6.3 Der Stellplatz ist am Anreisetag ab 14.30 Uhr für Sie frei und am Abreisetag bis 11.00 Uhr von Ihnen zu verlassen.
6.4 Reisen Sie nicht an, ist der Campingplatz berechtigt, den Stellplatz ab 10.00 Uhr des auf den geplanten Anreisetag folgenden Tages an Dritte zu vergeben.

7. Regeln auf dem Platz

7.1 Sie sind nicht berechtigt Hunde mit auf den Platz zu bringen und/oder Hunde auf dem Platz zu halten.
7.2 Täglich zwischen 12.30 und 14.30 Uhr ist Mittagsruhe auf dem Platz. In dieser Zeit ist Ruhe zu wahren und auf lärmintensive Tätigkeiten zu verzichten.
7.3 Täglich zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr sowie zwischen 12.30 Uhr und 14.30 Uhr darf der Platz durch Gäste nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
7.4 Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung. Das Befahren des Platzes ist nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet.

8. Gewährleistung/Haftung

8.1 Die Haftung des Campingplatzes beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den Campingplatz zu richten. Unterlässt der Gast die Anzeige von Mängeln schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

10. Gerichtsstand

Klagen gegen den Campingplatz sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Campingplatzes gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingplatzes maßgebend.

11. Widerrufsrecht

Bitte beachten Sie, dass bei rechtsverbindlich abgeschlossenen Gastaufnahmeverträgen nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht Ihrerseits als Gast bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht besteht, sondern Sie im Falle eines Rücktritts oder der Nicht-Anreise damit rechnen müssen, dass Sie Rücktrittskosten bezahlen müssen! Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Kurverein Neuharlingersiel e.V.
Edo-Edzards-Straße 1, 26427 Neuharlingersiel
Vereinsregister Aurich VR 130024
Stand: Mai 2022

 

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Platzordnung für den Nordsee-Campingplatz Neuharlingersiel

Liebe Gäste, herzlich willkommen im schönen Neuharlingersiel. Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt auf unserem Ganzjahres-Campingplatz. Wir wollen Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich gestalten. Im Interesse aller Gäste bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was ihre Gemeinschaft stören könnte und die folgenden Regeln zu beachten:

Allgemeine Bedingungen

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste. Die Freizeitanlagen dienen allen zur Erholung. Bitte unterlassen Sie deshalb alle Handlungen, die andere belästigen oder stören könnten.

2. Wir können Sie nur als Gast aufnehmen, wenn Sie frei von ansteckenden Krankheiten gemäß § 6 des Infektionsschutzgesetzes sind. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie und alle Sie begleitenden Personen ausdrücklich, frei von solchen Krankheiten zu sein. Bei falschen Angaben oder Erklärungen haften Sie gegenüber dem Campingplatzbetreiber für alle Folgen, die durch eine mögliche Beeinträchtigung des Betriebs bis hin zur Schließung des Platzes auf Grund behördlicher Anordnung entstehen.

3. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach vorheriger Anmeldung in der Rezeption gestattet. Die Mitarbeiter sind nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, sich Personalausweise vorlegen zu lassen. Ein Aufenthalt für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes melden Sie sich bitte bei der Rezeption ab.

4. Bei An- bzw. Abreise sind die im Aushang veröffentlichten Benutzungsentgelte und Kurbeiträge zu bezahlen. Ein Gebührennachlass (Rabatt) kann nicht gewährt werden.

5. Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 11.00 Uhr in sauberem Zustand geräumt sein, Veränderungen sind in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Sollten Sie Ihren Aufenthalt verlängern wollen, stimmen Sie diesen Wunsch bitte rechtzeitig mit der Rezeption ab. Bei Abreise ohne Angabe einer Adresse oder Verweigerung der Räumung bei faktischer Beendigung des Vertrages kann der Campingplatzbetreiber Campingwagen und -ausrüstung vom Stellplatz entfernen.

6. Auf Ordnung und Sauberkeit legen Sie sicherlich ebenso großen Wert wie wir. Bitte behandeln Sie alle Einrichtungen so schonend, als sei es Ihr Eigentum. Bitte verlassen Sie die sanitären Anlagen und das gesamte Campingplatzgelände stets sauber und ordentlich. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen, Hecken und Sträuchern ist verboten.

7. Kinder unter 5 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener betreten.

8. Bitte vermeiden Sie ruhestörenden Lärm insbesondere während der Ruhezeiten von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr und 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Der Campingplatzbetreiber kann in dieser Zeit den Platz sperren. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot, Radios, Fernseher, CD-Player und ähnliches sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Das gleiche gilt für Unterhaltungen und Gespräche.

9. Aus Rücksicht auf andere Gäste sind geräuschintensive Betätigungen ebenso wie das Spielen mit so genannten Wasserbomben und Spritzpistolen nicht erlaubt. Flugdrachen dürfen weder auf dem Campingplatzgelände noch auf dem Deich steigen gelassen werden. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen sogenannten Drohnen und Flugmodellen ist verboten. Ebenso das Spielen auf den Brücken des Deichringgrabens.

10. Die Kinderspielplätze dürfen nur von Kindern bis zum Alter von 12 Jahren benutzt werden. Bitte belehren Sie Ihre Kinder diesbezüglich und klären Sie sie insbesondere auch über möglichen Gefahren der Spielanlagen auf. Die Spielplätze können nicht ständig vom Campingplatzbetreiber überwacht werden. Eltern haften für ihre Kinder.

11. Das Halten von Hunden ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen auf Grundlage der geltenden Hundeordnung erlaubt. Das Einbringen von Hauskatzen auf den Campingplatz ist genehmigungspflichtig. Sobald ein Tier eine Belästigung oder eine Gefahr darstellt, muss es gänzlich von der Freizeitanlage ferngehalten werden, auch wenn vorher durch den Campingplatzbetreiber die Genehmigung zum Halten erteilt wurde.

12. Parken Sie Ihren Pkw bitte nur auf dem Ihnen zugewiesenen Stellplatz. Bei Verstoß gegen diese Vorgabe kann die Berechtigung zum Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden. Die Miete wird dadurch nicht gemindert.

13. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem gesamten Gelände 6 km/h. Besorgungsfahrten mit dem PKW innerhalb des Campingplatzes oder des Strandgeländes sind nicht gestattet. Bei Verstößen kann das Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden. Eine Mietminderung findet nicht statt. Die StvO gilt auf dem gesamten Campingplatz sinngemäß. Bitte achten Sie besonders auf Kinder und ältere Gäste und Besucher und fahren Sie rücksichtsvoll.

14. Das Kraftrad-, Mofa- und Skateboard-Fahren ist ebenso wie das Betreten und Befahren von Gebäuden mit Inline-Skatern, Rollern o.ä. grundsätzlich nicht gestattet!

15. Offene Feuer sowie feuergefährliche Heizungen sind auf dem gesamten Campinggelände verboten. Grillen ist nur unter besonderer Vorsicht und Sorgfalt erlaubt, wenn jegliche Gefährdung ausgeschlossen ist. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

16. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung der Waschmaschinen, Trockner und Solarien. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Halten Sie Kinder bitte unbedingt von diesen Geräten fern. Defekte an den Geräten dürfen keinesfalls selbst beseitigt werden, sondern sind sofort dem Campingplatzbetreiber anzuzeigen.

17. Die Wasserzapfstellen im freien Gelände dürfen nur für die sparsame Entnahme von Frischwasser benutzt werden. Für andere Zwecke, wie z. B. Rasensprengen, Autowaschen oder zum Spielen darf kein Wasser entnommen werden. Warmwasser darf nur zum unmittelbaren Gebrauch in den Sanitärhäusern entnommen werden.

18. Nach dem Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Wittmund wird eine getrennte Abfallentsorgung auch bei uns auf dem Campingplatz gefordert. Es darf nur der in der Freizeitanlage anfallende Hausmüll entsorgt werden. Bitte halten Sie unbedingt die vorgeschriebenen Sortiervorgaben ein. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem Campingplatzgelände strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Platzverbot geahndet.

19. Chemische Abwässer gehören ausschließlich in das Chemische WC. Jegliches Einleiten von Abwasser in das Erdreich oder in die Gräben ist verboten und führt zum sofortigen Platzverweis. Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Zapfstellen im freien Gelände nur der Trinkwasserentnahme dienen.

20. Bei eventuellen Störungen, Behinderungen oder Belästigungen durch Arbeiten zur technischen Instandhaltung, Verschönerung, Entsorgung bzw. Pflege des Campingplatzes sowie der angrenzenden Anlagen können keine Regressansprüche gegen den Campingplatzbetreiber oder die von ihm beauftragten Personen oder Firmen geltend gemacht werden. Der Campingplatzbetreiber bemüht sich, diese Arbeiten außerhalb der Ruhezeiten durchzuführen.

21. Die im Auftrag des Campingplatzbetreibers tätigen Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Gästen oder Besuchern zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz dient.

22. Bei einem Platzverweis wegen Verstoßes gegen die Platzordnung dürfen Sie den Platz in dieser Saison nicht wieder betreten. Eine Rückerstattung der Campingplatzgebühren erfolgt nicht.

23. Händler, Personen ohne festen Wohnsitz und Personen, die auf oder vor dem Campingplatz ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen Zutritt. Auch Schaustellungen auf dem Campingplatz sind nicht zulässig.

Besondere Bedingungen

1. Eine Größenveränderung oder ein Wechsel des Stellplatzes während der Mietlaufzeit ist nur mit vorheriger Genehmigung des Campingplatzbetreibers möglich.

2. Auf der zugewiesenen Fläche (Stellplatz) dürfen Sie maximal einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil mit einem Vorzelt bzw. Sonnendach aufstellen. Das Vorzelt bzw. Sonnendach darf maximal die Größe bzw. das Volumen des gestellten Wohnwagens einnehmen. Auf dem Rest der Fläche darf eine Versiegelung mit Steinplatten 50% nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen keine weiteren Konstruktionen wie Sonnendächer, Pavillons etc. ohne vorherige Genehmigung des Campingplatzbetreibers auf dem Stellplatz errichtet werden. Die Genehmigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Jahresstellplätze sind die Richtlinien für Vorzelte, Schutzdächer und Gerätezelte maßgebend.

3. Wohnwagen, Zelte, Vorzelte, Windschutz und Kraftfahrzeuge sind so aufzustellen, dass die Straßenfläche in voller Breite und Länge frei gehalten wird. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.

4. Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben und Einfriedungen sowie das Ziehen von Wassergräben sind verboten. Gleiches gilt für das Auslegen von Planen, Folien, Matten etc. auf außen liegenden Rasenflächen.

5. Der Campingplatzbetreiber übernimmt während der Mietlaufzeit keine Gewährleistung für die Größe, die Güte und die Beschaffenheit des Stellplatzes. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Lärm, Schmutz, Geruch, wildlebende Tiere und Wettereinflüsse jeglicher Art.

6. Aus betriebsbedingten Gründen kann der Campingplatzbetreiber entschädigungslos die Benutzung einzelner Stellplätze untersagen oder die Freizeitanlage ganz sperren, bis das Hindernis oder die Gefahr beseitigt oder gemildert ist.

7. Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Wohnanlagen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW entsprechen. Sie sind als Betreiber verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen. Bitte bedenken Sie, dass Sie gegenüber dem Campingplatzbetreiber direkt für sämtliche Schäden haften, die durch Ihre Gasanlage/n verursacht werden.

8. Mit der Nutzung des Platzes stellen Sie den Campingplatzbetreiber von jeglichen Ersatzansprüchen frei, die eine dritte Partei aus einem Schaden, der durch Sie, Ihre Angehörigen oder Besucher, Ihre Freizeiteinrichtung selbst oder Fahrzeuge jeder Art entstanden sind, an den Campingplatzbetreiber stellen. Sie sind verpflichtet, Ihre Freizeiteinrichtung gegen Gefahren zuversichern, die aus dieser Freizeiteinrichtung entstehen können. Der Campingplatzbetreiber kann die Vorlage der Versicherungspolice verlangen. Für beschädigte oder abhanden gekommene Sachen sowie Feuer, Diebstahl, Vandalismus und Unfälle aller Art übernimmt der Campingplatzbetreiber keine Haftung. Sie haften für alle von Ihnen oder Ihren Angehörigen / Kindern verursachten Schäden.

9. Als Stromabnehmer auf dem Campingplatz erkennen Sie an, dass die Steckerverbindungen und Leitungen zwischen der elektrischen Anlage des Campingplatzbetreibers und Ihrer elektrischen Anlage besondere Gefahrenstellen sind. Daher verpflichten Sie sich, Ihre Kabel, Steckverbindungen und elektrischen Anlagen stets in einwandfreiem, vorschriftsmäßigen Zustand zu halten. Sie haften gegenüber dem Campingplatzbetreiber und Dritten direkt für sämtliche Schäden, die durch Ihnen gehörende Teile der elektrischen Anlagen verursacht werden, sowie für von Ihnen verursachte Schäden an Erd- und Oberleitungen und Folgeschäden. Bitte beachten Sie, dass das Heizen und Kochen mit Strom nicht gestattet ist.

10. Mit Ihrer Anmeldung und der Nutzung des Platzes erkennen Sie die Gästebeitragssatzung des Nordseeheilbades Neuharlingersiel an.

Diese Campingplatzordnung gilt von dem Tage der Unterschrift an bis auf weiteres bzw. so lange, bis sie durch eine andere ersetzt wird. Der Geltungsbereich dieser Campingplatzordnung umfasst das gesamte Campinggelände einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude und Einrichtungen. Gäste im Sinne dieser Campingplatzordnung sind alle Campinggäste und Besucher. Für die im angrenzenden Kurpark des Campingplatzes stehenden Ferienhäuser gilt diese Ordnung sinngemäß. Der Campingplatzbetreiber im Sinne dieser Campingplatzordnung ist der Kurverein Neuharlingersiel e.V.

Stand: Januar 2022

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Die Lage

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